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Urteil gegen israelischen Soldaten Elor A. bestätigt

TEL AVIV, 31.07.2017 (FJ) – Es bleibt dabei: Elor A. muss eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein Berufungsgericht in Tel Aviv hat das Urteil gegen den Soldaten wegen Totschlags an einem palästinensischen Attentäter bestätigt. Das Militärgericht wies den Antrag der Verteidigung auf Freispruch ab.

Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt und Israel tief gespalten: Im März 2016 hatten zwei Palästinenser einen israelischen Soldaten in Hebron mit Messern angegriffen. Ein weiterer Soldat soll daraufhin auf die Angreifer geschossen haben, einer von ihnen ging zu Boden. Der Kampfsanitäter Elor A. hatte den verletzt am Boden liegenden palästinensischen Terroristen gezielt mit einem Kopfschuss getötet. Die Tat wurde von einem Mitarbeiter der Organisation Betselem gefilmt und ist dadurch öffentlich geworden.

Die Verteidigung berief sich darauf, dass A. in einer Kurzschlussreaktion auf den Terroristen geschossen habe, weil er glaubte, der Angreifer könne mit einer versteckten Sprengstoffweste bewaffnet sein oder zu einem Messer neben ihm auf dem Boden greifen. Die Staatsanwälte widersprachen dieser These und erklärten, es sei keine offensichtliche Gefahr von dem schwer verletzten Angreifer ausgegangen und das Messer sei mehr als 80 Zentimeter entfernt von ihm gelegen. A. hätte auf den Palästinenser geschossen, um seine Kameraden zu rächen.

Netanjahu fordert erneut Begnadigung

Ein Militärgericht hatte im Januar 2017 einen Schuldspruch wegen Totschlags gegen ihn verhängt und ihn später zu 18 Monaten Haft verurteilt. Die Anklage hatte drei bis fünf Jahre Haft gefordert. Nach der Urteilsverkündung hatten sowohl Verteidigung, also auch Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten. Kritiker hielten es für zu mild, andere hatten Freispruch gefordert. Auch Politiker, darunter Verteidigungsminister Avigdor Lieberman und Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, hatten gefordert, A. zu begnadigen. Netanjahu wiederholte nun seine Forderung.

Zehn Tage vor Beginn des Berufungsprozesses war A. in den Hausarrest entlassen worden. Zuvor war er auf einer Militärbasis im offenen Vollzug untergebracht gewesen. Am Donnerstag endete sein Militärdienst.

Avigdor Lieberman schrieb nach der Urteilsverkündung auf Twitter: „Ich bitte die Familie A., das Urteil nicht weiter anzufechten, sondern stattdessen den Generalstabschef um eine Begnadigung zu bitten. Ich bin sicher, dass der Generalstabschef alle schwierigen Umstände in Betracht ziehen wird sowie die Tatsache, dass A. ein ausgezeichneter Soldat war.“ Da eine Begnadigung nur möglich ist, wenn A. im Gefängnis ist, müssten seine Anwälte darauf verzichten, noch einmal Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Die Freiheitsstrafe von A. würde dann am 9. August beginnen.

 

Bericht und Kommentar von Fokus Jerusalem zum Urteil im Januar 2017:

„Wehrlosen Terroristen“ erschossen: Soldat schuldig gesprochen

 

 

Foto: Flash90

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