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Oberstes Gericht befasst sich mit möglicher Absetzung des Regierungschefs

04.08.2023 (TM) – Der Oberste Gerichtshof hat sich am Donnerstag mit Anträgen auf Aufhebung einer Grundgesetzänderung befasst. Die Regierungskoalition hatte eine Regelung verabschiedet, wonach ein Regierungschef nur bei körperlicher oder geistiger Unfähigkeit für dienstunfähig erklärt und entlassen werden kann. Der Oberste Gerichtshof kann ihn also nicht mehr absetzen, beispielsweise aufgrund einer Straftat. Die “Bewegung für die Qualität der Regierung” und die Partei Jisrael Beytenu haben gegen das Gesetz geklagt. Sie argumentieren, es diene nur dazu, Benjamin Netanjahu persönlich zu schützen. Diese Ansicht teilt auch die Generalstaatsanwaltschaft. Die Regierung bestreitet dies, schließlich gelte das neue Gesetz auch für alle künftigen Premierminister. Wann das Gericht ein Urteil fällen wird, ist noch unklar.