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Hamas erstmals von deutschem Gericht als Terrororganisation eingestuft

von Alon David

BERLIN / JERUSALEM, 29.03.2026 – Es war ein Verfahren, das über Monate hinweg weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit lief – und doch juristisch und politisch eine enorme Bedeutung hat. Am Berliner Kammergericht ist nun ein Urteil gefallen, das erstmals in Deutschland ausdrücklich feststellt: Die Hamas ist eine terroristische Vereinigung im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches.

Ich habe diesen Prozess von Anfang an verfolgt. Schon während der Verhandlungstage war klar, dass es hier nicht nur um einzelne Angeklagte geht, sondern um eine grundsätzliche Frage: Wie bewertet ein deutsches Gericht die Strukturen der Hamas und ihre Aktivitäten in Europa?

Am Ende fiel das Urteil deutlich aus.

Das Kammergericht verurteilte vier Männer wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Hamas zu mehrjährigen Haftstrafen. Sie sollen Teil eines Netzwerks gewesen sein, das für die Hamas Waffendepots in Europa suchte, verwaltete und dokumentierte. Die Angeklagten hatten demnach unter anderem Depots in Bulgarien, Polen und Dänemark im Blick und arbeiteten eng mit einem hochrangigen Hamas-Funktionär im Libanon zusammen.

Der Generalbundesanwalt hatte den Männern vorgeworfen, als sogenannte Auslandsoperateure der Organisation tätig gewesen zu sein.

Hinweise aus dem Ausland – und Ermittlungen in Deutschland

Besonders bemerkenswert ist der Ursprung des Verfahrens. Wie Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Helmut Grauer nach der Urteilsverkündung erklärte, begann das Verfahren mit Hinweisen aus dem Ausland.

„Diese Hinweise waren der Einstieg in das Verfahren“, sagte Grauer. Entscheidend für die Verurteilung seien jedoch die Ermittlungen deutscher Behörden gewesen. Das Bundeskriminalamt habe im Auftrag des Generalbundesanwalts umfangreiche Beweise zusammengetragen, die die ausländischen Erkenntnisse bestätigten.

Die Angeklagten seien daran beteiligt gewesen, Waffendepots für die Hamas in Europa zu betreuen, deren Bestände zu dokumentieren und regelmäßig an die Organisation zu berichten. Dabei seien sie laut Gericht äußerst konspirativ vorgegangen.

Abdelhamid Al-A. steht gemeinsam mit drei weiteren Komplizen vor dem Berliner Kammergericht. Foto: Reuters Pool/dpa,FabrizioBensch

Nach Feststellung des Kammergerichts standen sie zudem in direktem Kontakt mit einem hochrangigen Hamas-Funktionär im Libanon, der ihre Aktivitäten koordinierte und ihnen konkrete Aufträge erteilte.

Juristisch hat das Urteil eine besondere Bedeutung. Denn erstmals hat ein deutsches Oberlandesgericht – das Kammergericht ist das Berliner Oberlandesgericht – ausdrücklich festgestellt, dass die Hamas eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne der Paragraphen 129a/b des Strafgesetzbuches ist.

Oberstaatsanwalt Grauer sprach deshalb von einem „Pilotverfahren“.

Das Gericht stellte in seiner mündlichen Urteilsbegründung klar, dass keinerlei Zweifel daran bestehen, dass die Hamas eine hochgefährliche terroristische Organisation ist, die sich die Vernichtung des Staates Israel zum Ziel gesetzt hat.

Die Richter verwiesen dabei nicht nur auf Raketenangriffe und Selbstmordattentate im Nahen Osten, sondern auch auf die Möglichkeit geplanter Anschläge außerhalb der Region.

Ziele auch in Europa

Besonders brisant sind die Erkenntnisse aus den Ermittlungen: Auf Datenträgern, die bei den Angeklagten gefunden wurden, waren laut Gericht unter anderem Geodaten möglicher Ziele in Europa gespeichert.

Darunter sollen sich auch Orte in Deutschland befunden haben – etwa die US-Luftwaffenbasis Ramstein, das Tempelhofer Feld in Berlin sowie die israelische Botschaft in der Hauptstadt.

Allein die Suche nach Waffendepots sowie die Speicherung solcher Daten wertete das Gericht bereits als mitgliedschaftliche Beteiligung an der Organisation.

Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, erklärte nach der Urteilsverkündung, das Gericht sehe es als erwiesen an, dass die Angeklagten als Auslandsoperateure der Hamas tätig waren und aktiv daran arbeiteten, die Infrastruktur der Organisation in Europa zu sichern.

Der Prozess zeigte auch, wie eng die Verbindung der Angeklagten zu der Terrororganisation war.

Nach Feststellung des Gerichts hatten einige von ihnen direkten persönlichen Kontakt zu einem hochrangigen Hamas-Funktionär im Libanon. Dieser koordinierte ihre Aktivitäten und übermittelte Anweisungen.

Der Mann wurde nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 bei einem israelischen Angriff getötet. Einer der Angeklagten, der nun zu der höchsten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, fungierte bei dessen Beerdigung sogar als Sargträger – ein Detail, das laut Gericht die besondere Stellung des Mannes innerhalb der Organisation unterstreicht.

Ein Urteil mit politischer Bedeutung

Das Urteil ist mehr als nur ein Strafverfahren gegen vier Männer. Es markiert einen wichtigen juristischen Schritt in Deutschland.

Denn erstmals hat ein deutsches Gericht in dieser Deutlichkeit festgestellt, dass die Hamas eine terroristische Vereinigung im Sinne des deutschen Strafrechts ist – mit allen rechtlichen Konsequenzen für Ermittlungen, Verfahren und mögliche weitere Prozesse.

Für die Sicherheitsbehörden bedeutet das eine klarere Grundlage für zukünftige Ermittlungen.

Und für die Öffentlichkeit macht der Prozess deutlich, was lange unterschätzt wurde: Die Aktivitäten der Hamas beschränken sich nicht auf den Nahen Osten. Auch Europa steht im Fokus ihrer Strukturen.

Das Berliner Verfahren hat diesen Blick erstmals in aller juristischen Klarheit sichtbar gemacht.

Titelbild: Die Verhandlung vor dem Berliner Kammergericht wurde im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit durchgeführt. Foto: picture alliance/dpa/Reuters Pool,FabrizioBensch

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