Katsav bleibt im Gefängnis
JERUSALEM, 06.04.2016 (FJ) – Der Antrag des ehemaligen israelischen Präsidenten Moshe Katsav auf vorzeitige Haftentlassung ist abgelehnt worden. Am Mittwochmorgen hat das Gremium der Strafvollzugsbehörde über die frühzeitige Entlassung des Verurteilten beraten. Die Anwälte Katsavs hatten gefordert, die Haft ihres Klienten nach zwei Dritteln der Zeit zu verkürzen. Nach zweistündiger Diskussion wurde entschieden, dass der frühere Präsident seine siebenjährige Strafe wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung weiterhin komplett hinter Gittern verbringen muss.
Das Komitee erklärte seine Entscheidung mit der Begründung, dass „der Häftling sich selbst als Opfer wahrnimmt und ausschließlich äußere Faktoren für seine Situation verantwortlich macht. […] In den Augen der Kommission zeigte der Verurteilte keinerlei Reue oder Mitgefühl mit seinen Opfern, sondern beharrte darauf, dass er einen teuren Preis bezahlt habe und immer noch bezahle.“
Anwälte wollen Einspruch einlegen
Katsav, der bisher vier Jahre und 121 Tage im Gefängnis verbracht hatte, reagierte frustriert auf die Entscheidung des Gerichts. Seine Anwälte Zion Amir und Yehoshua Reznik gaben bereits an, dass sie die schriftliche Begründung überprüfen und Einspruch einlegen würden. „Was wir aus der Entscheidung mitnehmen ist die Frage nach seiner Unschuld. Das ist ein fundamentales Recht, ein verfassungsmäßiges Recht: festzuhalten an der Glaubhaftigkeit und der Unschuld des Einzelnen.“ Sie würden es bedauern, dass sich das Komitee zu Sklaven der Meinung der Gesellschaft mache, sodass derartige Entscheidungen entstehen würden.
Moshe Katsav wurde 2010 wegen zweifacher Vergewaltigung, zweifachen sexuellen Übergriffs, sexueller Belästigung und Behinderung der Justiz zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Foto: Flash90