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Deutsches Gericht: Diskriminierung von Israelis durch Kuwait Airways ist in Ordnung

von Tommy Mueller

FRANKFURT / JERUSALEM, 09.11.2017 – Ein Urteil des Frankfurter Landgerichts sorgt in Israel für Empörung, während der öffentliche Aufschrei in Deutschland weitgehend ausbleibt. Die Richter hatten entschieden, dass es der Fluggesellschaft Kuwait Airways nicht zuzumuten sei, einen Israeli von Frankfurt nach Bangkok zu transportieren. Damit erklärten die Juristen Judenhass und Diskriminierung auf deutschem Boden für rechtmäßig.

Urteil ist „ein Schock“

Die israelische Zeitung „Times of Israel“ spricht von einem „Schock“, den das Urteil ausgelöst habe. Der Fall: Adar M. ist ein israelischer Student, der in Frankfurt lebt. Er wollte mit Kuwait Airways von Frankfurt über Kuwait City in die thailändische Hauptstadt Bangkok fliegen. Wenige Tage vor dem geplanten Abflug im Sommer 2016 stornierte die kuwaitische Airline den Flug aufgrund seiner Staatsabürgerschaft. Dagegen klagte der Student – und verlor.

Im Golf-Emirat Kuwait stehen alle Beziehungen zu Israel unter Strafe, der jüdische Staat Israel wird nicht anerkannt. Laut Gesetz sind in dem muslimischen Staat sämtliche Beziehungen mit israelischen Staatsbürgern verboten. Verstöße können mit Gefängnis oder Zwangsarbeit geahndet werden. Das Landgericht Frankfurt hat deshalb entschieden, dass es für die staatliche kuwaitische Fluggesellschaft „nicht zumutbar“ sei, Israelis zu befördern. Deshalb habe der Kläger auch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Nur wenige deutsche Medien berichteten über den Fall. In „BILD“ äußerte sich der Anwalt des Studenten, Nathan Gelbart. Er kündigte Berufung gegen das Urteil an: „Ich bin schockiert darüber, dass ein deutsches Landgericht dem rassistischen Boykottgesetz eines autokraten Familienfürstentums den Vorrang vor der deutschen Rechtsordnung einräumt. Ein schwarzer Tag für die Freiheit des deutschen Luftverkehrs, ein schwarzer Tag für die deutsche Justiz und unser demokratisches Werteverständnis.“ In den USA und in der Schweiz hatte es ähnliche Fälle gegeben, in denen Israelis gegen Kuwait Airways geklagt hatten – und gewannen.

Beginn der Unterwerfung“

In einem Kommentar bezeichnete Mathias Döpfner, der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, den Vorgang als „Beginn der Unterwerfung“.

Letztlich rang sich die deutsche Bundesregierung doch noch zu einer milden Reaktion durch: Medienberichten zufolge wurde der deutsche Botschafter in Kuwait „gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen zu erörtern.“ So wird der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Michael Roth, zitiert.

Deutlicher äußerte sich der Zentralrat der Juden in Deutschland: „Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf.“ Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnere „an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten“.

Bild: ein Airbus A320 der Kuwait Airways. Foto: Konstantin von Wedelstaedt

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