zurück zu Aktuelles

Gerichtshof ordnet Behandlung von fünf Frauen aus Gaza an

JERUSALEM, 27.08.2018 (FJ) – Der Oberste Gerichtshof Israels hat angeordnet, dass fünf Frauen aus Gaza in einem Krankenhaus in Jerusalem behandelt werden dürfen. Die Frauen sind enge Verwandte von Hamas-Terroristen. Sie haben nach Medienberichten Krebs. Die israelische Regierung hatte ihre Behandlung abgelehnt. Einen Patienten, der dringend eine lebensrettende medizinische Behandlung benötige, als Druckmittel zu benutzen, sei mit den Werten des Staates Israel nicht vereinbar, so die Richter.


Die von den Frauen benötigte medizinische Behandlung ist im Gazastreifen und im sogenannten Westjordanland nicht verfügbar. Die Palästinensische Autonomiebehörde erklärte, dass sie die Kosten der Behandlungen in den zwei Krankenhäusern in Ostjerusalem übernehmen würde. Der Staat Israel hatte das abgelehnt, um Druck auf die Hamas auszuüben. Die Islamisten halten zwei psychisch kranke arabische Israelis sowie die Leichen von zwei israelischen Soldaten zurück. Sie wollen sie nutzen, um palästinensische Gefangene aus israelischen Gefängnissen frei zu pressen.

Gericht erinnert an humanitäre Verpflichtungen

Der Oberste Gerichtshof argumentierte in seiner Entscheidung, dass es gegen die internationalen und nationalen humanitären Verpflichtungen Israels verstoße, die Frauen nicht medizinisch zu versorgen. Ein solches Verhalten sei unangemessen, unbegründet und eine Art Kollektivbestrafung. Die Richter erlaubten den Bittstellern somit, sofort nach Israel zu kommen, damit in den Krankenhäusern die lebensrettenden Maßnahmen vorgenommen werden konnten.

Foto: Der Oberste Gerichtshof Israels tagt in Jerusalem. Die Richter scheuen keine Konflikte mit der Regierung. Foto: Hadas Parush / Flash90

 

Weitere News aus dem Heiligen Land