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Israel fürchtet Kennzeichnung von Waren aus Siedlungen

JERUSALEM, 31.10.2019 (DK) – Israel fürchtet einen bevorstehenden Entschluss der Europäischen Union, welcher die Kennzeichnungspflicht aller Waren aus israelischen Siedlungen einführen will. Obwohl die Entscheidung noch nicht entgültig gefallen ist, wird allgemein angenommen, dass sie nicht zugunsten der israelischen Wirtschaft ausfallen wird. In zwei Wochen will der Europäische Gerichtshof seinen Entschluss öffentlich bekannt geben. Jerusalem befürchtet nun, dass es dem Markt im Land schaden könnte, da Unternehmer sich von den Etiketten eventuell abschrecken lassen. Die Entscheidung wäre zudem bindend für alle EU-Mitgliedsstaaten und kann nicht angefochten werden. Damit können rechtliche Schritte gegen die Vertreiber eingeleitet werden, deren Güter ein „Made in Israel“-Etikett tragen, obwohl sie in einer Siedlung hergestellt wurden.

Bezeichnung von Siedlungsware als „Made in Israel“ kann rechtliche Folgen haben

Der Fall begann, als das Weingut Psagot aus dem sogenannten Westjordanland und eine französisch-jüdische Interessenvertretung beim französischen Gerichtshof Berufung einlegten. Eine gerichtliche Entscheidung hatte es ihnen verboten, ihr Produkt als „Made in Israel“ zu bezeichnen. Paris verwies diesen Fall weiter an den europäischen Gerichtshof. „Wir sind besorgt über das zu erwartende Urteil“, sagte ein Diplomat gegenüber der „Times of Israel“. „Wir erwarten, dass europäische Länder, die den Friedensprozess schätzen und die Beziehung zu uns für wichtig halten, das Urteil nicht in einer Weise umsetzen, die unsere Beziehung schädigen würde.“

Bereits im Jahr 2015 hat Brüssel beschlossen, dass Obst, Gemüse und Kosmetika aus Judäa und Samaria, Ostjerusalem und den Golanhöhen gekennzeichnet werden müssten. Damals hat Israel der EU vorgeworfen, dass die Maßnahmen einem Boykott gleich kämen. Obwohl dieser Entscheid auf nationaler Ebene in Leitlinien umgesetzt werden sollte, hatten viele Länder, darunter auch Deutschland, sich geweigert den Beschluss auszuführen. Während die Regierungen europäischer Länder die Richtlinien einfach ignorieren könnten, ist es Einzelpersonen und Organisationen erlaubt solche Fälle vor Gericht zu bringen. Demnach würde die Entscheidung der BDS („Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“), welche Israel auf allen Ebenen zu boykottieren versucht, in die Hände spielen.

Israelische Regierung versucht Schaden zu begrenzen

Die israelische Regierung hatte sich von Anfang an gegen die gerichtliche Berufung des Weinguts Psagot ausgesprochen. „Das Unternehmen beschloss trotzdem mit dem Prozess fortzufahren, welcher in Zukunft schwere Bedingungen für uns schaffen könnte und den israelischen Lebensmittelexporteuren schaden wird“, sagte ein israelischer Beamter. Verschiedene Regierungsstellen, darunter das Außenministerium, der Nationale Sicherheitsrat, das Wirtschaftsministerium und das Justizministerium, haben versucht, den zukünftigen Schaden des bevorstehenden Urteils zu begrenzen, erkannten jedoch schon bald, dass Verluste nicht zu vermeiden sind.

Bild: Arbeiter auf einem Weingut der Siedlung Beit El. Quelle: Hillel Maeir/Flash90

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