
Erlass ermöglicht Todesstrafe für verurteilte Terroristen aus Judäa und Samaria – Kritiker legen Klage beim Obersten Gerichtshof ein
JERUSALEM 19.05.2026 (LS) – Ein neuer Erlass, der die Verhängung der Todesstrafe für verurteilte palästinensische Terroristen in Judäa und Samaria ermöglicht, ist am Sonntagabend in Kraft getreten, nachdem der Kommandeur des Zentralkommandos der israelischen Streitkräfte (IDF), Generalmajor Avi Bluth, den für die Umsetzung der Maßnahme in diesem Gebiet erforderlichen Militärbefehl unterzeichnet hatte.
Vom Knesset-Beschluss zum Militärbefehl
Die Knesset hatte das Gesetz am 30. März 2026 mit 62 zu 48 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass ein nicht-israelischer Bewohner Judäas und Samarias, der in einem Terrorangriff vorsätzlich den Tod einer Person verursacht, zum Tode verurteilt wird – es sei denn, ein Militärgericht stellt besondere Umstände fest, die eine lebenslange Haftstrafe rechtfertigen. Unter dem Gesetz können Militärgerichte ein Todesurteil mit einfacher Mehrheit verhängen. Die Befugnis, Todesurteile zu begnadigen oder umzuwandeln, wurde dem IDF-Kommandeur in der Region entzogen.
Da Judäa und Samaria nicht direkt dem israelischen Zivilrecht unterliegen, sondern durch ein System von Militärerlassen und Militärgerichten regiert werden, war nach der Knesset-Verabschiedung eine zusätzliche Änderung der Militärordnung erforderlich, um das Gesetz dort anwendbar zu machen.
Verteidigungsminister Israel Katz und Nationaler Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Dies ist eine deutliche und einschneidende Kursänderung nach dem Massaker vom 7. Oktober: Ein Terrorist, der Juden ermordet, kann sich nicht länger auf Gefangenenaustausch-Deals verlassen, wird nicht unter angenehmen Bedingungen im Gefängnis sitzen und von einer Freilassung träumen – er wird den schwersten Preis zahlen.“ Mordende Terroristen würden nun in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen, so Katz.
Die Unterstützung in Israel für die Todesstrafe stieg, nachdem in den letzten Geiselabkommen hunderte Terroristen mit Blut an den Händen freigelassen wurden. Familien von Terroropfern hatten zusehen müssen, wie die Mörder ihrer Angehörigen auf freien Fuss kamen.
Oberster Gerichtshof prüft – automatische Umsetzung unwahrscheinlich
Mehrere Organisationen und Politiker haben beim Obersten Gerichtshof gegen das Gesetz geklagt, um es aus rechtlichen, diplomatischen und moralischen Gründen anzufechten. Das Gericht verlangt eine Antwort des Staates bis zum 24. Mai.
Obwohl das Gesetz scharf kritisiert wurde, weil es sich speziell gegen palästinensische Terroristen richtet und Israelis von seinen Bestimmungen ausnimmt, ist unklar, ob die Gesetzgebung tatsächlich zu den automatischen Todesurteilen führen wird, die ihre Verfasser anstreben.
Die Voraussetzung, dass der Terroranschlag mit dem Motiv begangen worden sein muss, „die Existenz des Staates Israel oder die Autorität des militärischen Befehlshabers in dem Gebiet zu negieren“, dürfte in vielen Fällen vor Gericht schwer nachzuweisen sein, was den Richtern Spielraum lässt, stattdessen eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
Titelbild: Palästinenser protestieren in der Stadt Nablus gegen ein von der Knesset verabschiedetes Gesetz, das die Todesstrafe für Terroristen vorsieht, die israelische Zivilisten ermorden. Foto: Nasser Ishtayeh/Flash90