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Der israelische Strafvollzugsdienst hat entschieden: Keine Schönheitsoperation für Terroristin

JERUSALEM, 09.06.2022 (NH) – Viele Israelis sind der Meinung, dass palästinensische Terroristen in israelischen Gefängnissen trotz ihrer schweren Taten eine zu gute Behandlung genießen. Daher ist es verständlich, dass die Forderung der Terroristin Asra J. zu landesweiter Empörung führte. Die Palästinenserin hatte im Mai vom israelischen Strafvollzugsdienst, kurz IPS, die Finanzierung einer kosmetischen Nasenoperation gefordert. Nachdem IPS die Finanzierung der OP in Betracht zog und veröffentlichte, den Antrag zu prüfen, sorgte dies für großes Aufsehen unter der israelischen Bevölkerung.

Märtyrer-Konvoi

Rückblick: Im Oktober 2015 versuchte Asra J. in Ma’ale Adumim, östlich von Jerusalem, mit einem Gaskanister bestückt, einen Terroranschlag zu verüben. Da die Palästinenserin die Fahrspur für öffentliche Verkehrsmittel nutzte, wurde sie kurz darauf von israelischen Sicherheitskräften gestoppt. Polizeiberichten zufolge schrie die Terroristin “Allahu Akhbar” und entzündete den Gaskanister. Bei der Attacke wurde nicht nur der Polizist Moshe Chen schwer verletzt. Asra J. überlebte den Anschlag, aber erlitt schwere Verbrennungen an den Händen und im Gesicht. Bei der Untersuchung ihres Fahrzeugs konfiszierte die israelische Polizei weitere Gaskanister. Kurz vor dem versuchten Angriff hatte die Attentäterin auf ihrem Facebook-Account einen Beitrag veröffentlicht, der auf ihre terroristische Absicht hindeutete: “Wehe euch Feinde Gottes. Euer Ende ist nah. Ich sitze im Märtyrer-Konvoi für Gott.” Ihren Enthusiasmus für Dschihadisten und deren Anschläge gegen den jüdischen Staat drückte sie in verschiedenen Posts aus. Asra J. wurde wegen versuchten Mordes angeklagt und verbüßt derzeit eine 11-jährige Haftstrafe.

Schönheitsoperation nach Anschlag

Im vergangenen Mai berichtete der israelische Strafvollzugsdienst, dass J. die Finanzierung einer Nasenkorrektur beantragt hatte. Der Wunsch der Terroristin sollte zum damaligen Zeitpunkt geprüft werden. Als die israelische Öffentlichkeit davon erfuhr, kam es zu einem großen Aufschrei. Insbesondere die Angehörigen des verwundeten Polizisten zeigten sich empört. Der Strafvollzugsdienst erklärte in diesem Zusammenhang, er sei verpflichtet, die Gesundheit ihrer Sicherheitsgefangenen zu erhalten. Zuvor hatte der jüdische Staat bereits zwei Operationen genehmigt, bei denen die Hände der Terroristin kosmetisch rekonstruiert wurden.

Nach der Veröffentlichung schickte der verletzte Polizist Moshe Chen ein Schreiben an den Strafvollzugsdienst und den Minister für öffentliche Sicherheit, Omer Bar-Lev. Er forderte, von einer Finanzierung der gewünschten Nasenkorrektur für die Terroristin abzusehen. Shai Glick, Generaldirektor der Organisation “Bezelmo”, gab in einer öffentlichen Erklärung bekannt, dass “es inakzeptable sei, öffentlichen Gelder an Terroristen zu übergeben, die versuchten, Juden zu ermorden.”- “Terroristen müssen wissen, dass sie nicht im Hilton-Hotel sind, sondern im Gefängnis!”, so Glick.

Gesetzesentwurf: Keine kosmetischen Behandlungen für Terroristen

Gestern veröffentlichte der israelische Strafvollzugsdienst, der Antrag sei abgelehnt worden. Die kosmetische Operation wurde als “nicht notwendig” definiert und wurde vor diesem Hintergrund abgelehnt.

Die Knessetabgeordnete Michal Waldiger begrüßte in einer offiziellen Stellungnahme den Beschluss und erklärte, dass “Logik und Vernunft gesiegt haben”. Demnach soll die Abgeordnete der “Nationalen Unionspartei” unter der “Religiösen Zionismusfraktion” einen Gesetzesentwurf vorgelegt haben, der kosmetische Behandlungen für Terroristen verbietet.

“Verstehen Sie die Absurdität: Moshe Chen, der heldenhafte Polizist, hat eine große Katastrophe verhindert und muss immer noch mit den schrecklichen Folgen des Ereignisses leben. Er kämpft für die staatliche Unterstützung seiner Behandlungen, während die Terroristin eine kosmetische Operation fordert”, so die Abgeordnete. “Was kommt als Nächstes? Haartransplantationen für Gefangene?”

Titelbild: Die Terroristin Asra J. vor dem israelischen Gericht. Der Antrag auf eine Nasenkorrektur wurde abgelehnt. Foto: Hillel Maeir/TPS

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