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Embryoverwechslung im Assuta-Krankenhaus: Sechs weitere Paare kommen als Eltern infrage

JERUSALEM, 08.12.2022 (NH) – Die kleine Sophia befindet sich seit einigen Monaten in den Schlagzeilen: Noch vor ihrer Geburt spaltete das Schicksal des ungeborenen Mädchens das Land. Grund dafür war eine skandalöse Embryoverwechslung im Assuta-Krankenhaus. Dort wurde allem Anschein nach einer jungen Frau der „falsche“ Embryo eingepflanzt. Das wurde bekannt, als dem Ungeborenen während der Schwangerschaft genetische Informationen entnommen wurden. Die umfangreichen Untersuchungen ergaben, dass zwischen den werdenden Eltern und ihrem Fötus keine genetische Verbindung besteht. Noch vor der Geburt klagten mögliche biologische Eltern vor einem israelischen Gericht um das Recht auf ihr mutmaßliches Kind.

Suche nach biologischer Mutter eingestellt

Das kleine Mädchen kam Ende Oktober zur Welt und befindet sich derzeit in der Obhut der Mutter, zu der keine biologische Verbindung besteht. Kurz vor der Geburt der kleinen Sophia klagte das erste potenzielle Elternpaar auf einen entsprechenden Gentest und das eventuelle Sorgerecht für das Ungeborene. Eine biologische Verbindung konnte damals nicht bewiesen werden. Kurz nach der Geburt des Kindes gab das israelische Gesundheitsministerium bekannt, die Suche nach der Identität der biologischen Mutter des Babys einzustellen. Sehr zur Freude der „Eltern“ der kleinen Sophia.

Doch jetzt soll der Fall neu aufgerollt werden. Das Familiengericht in Rishon Le’Zion stimmte, entgegen der Entscheidung des Gesundheitsministeriums, dem Antrag von sechs weiteren  möglichen Müttern zu, die einen Gentest beantragt haben. Diese Klägerinnen waren in der Vergangenheit Patientinnen in der Fruchtbarkeitsabteilung des Assuta-Krankenhauses in Rishon Le’Zion.

Sechs neue potenzielle Elternpaare

Das Gericht genehmigte in diesem Zug, bereits weitere Genanalysen für 22 Frauen. Sie alle kommen nach Aussage der Assuta-Fruchtbarkeitsabteilung als biologische Mütter in Frage.

In der Entscheidung des Gerichtshofes hieß es: „Die Unsicherheit, in der sich die Antragstellerinnen befinden, zusammen mit der Hoffnung, dass vielleicht die Minderjährige ihr genetisches Erbgut trägt, verursacht ihnen menschliches Leid, das durch die Durchführung der Tests beendet werden muss.“

Die gerichtliche Entscheidung stieß landesweit auf Kritik. Laut Rechtsanwältin Yehudit Meisels, Expertin für Familienrecht, verleihe das Urteil dem „Blut und der genetischen Komponente übermäßiges Gewicht“. Meisel erklärte, dass der genetischen Affinität traurigerweise ein höherer Status zugesprochen werde als der Elternschaft durch Geburt.

Der jetzige Rechtsstreit um die gewünschte Genanalyse ist jedoch nur ein banales Vorspiel. Sollte wirklich das Paar gefunden werden, dass das genetische Erbgut der kleinen Sophia trägt, wird es zu einem herzzerreißenden Kampf kommen. Dann stehen die biologischen Eltern und dem Paar gegenüber, das die kleine Sophia bereits seit der Schwangerschaft als ihr Töchterchen ansieht und sie seit der Geburt großzieht.

Titelbild: Der Rechtsstreit um die biologische Identität der kleinen Sophia scheint nicht abzureisen. Foto: Hadas Parush/Flash90

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