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Gericht entscheidet in Embryonen-Verwechslungsaffäre: Zwei Jahre nach ihrer Geburt – Sophia muss ihren genetischen Eltern übergeben werden

RISHON LE’ZION, 25.11.2024 (NH) – In einer dramatischen Entscheidung hat das Familiengericht in Rishon leZion am Sonntag angeordnet, ein zweijähriges Mädchen aus seiner Familie zu nehmen und in die Obhut seiner leiblichen Eltern zu geben. Die kleine Sophia, die seit ihrer Geburt bei ihren nicht leiblichen Eltern aufwuchs, war in der israelischen Assuta-Klinik in einer skandalösen Embryo-Vertauschung der „falschen“ Mutter eingepflanzt worden. Seither spaltet der Fall nicht nur Gerichte und Rabbiner, sondern das ganze Land.

Wiederholte genetische Untersuchungen führten zu den leiblichen Eltern

Sophia kam im Oktober 2022 zur Welt. Das kleine Mädchen ist das dramatische Ergebnis eines Fehlers im Assuta Medical Center in Rishon Lezion, wo einer Frau, die sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterzog, der falsche Embryo eingesetzt wurde. Der Fall erregte landesweites Aufsehen, als dem ungeborenen Kind während der Schwangerschaft genetische Informationen entnommen wurden und die Untersuchungen ergaben, dass keine genetische Verbindung zwischen den werdenden Eltern und ihrem sieben Monate alten Fötus bestand. Eine Art Salomonisches Urteil 2022 begann.

Immer wieder genehmigte das Gericht genetische Untersuchungen von Frauen, die nach Ansicht der Assuta-Fruchtbarkeitsabteilung die biologischen Mütter sein könnten. Tatsächlich wurde schließlich das Paar gefunden, das das Erbgut der kleinen Sophia in sich trug. Seitdem ist ein herzzerreißender Rechtsstreit um das kleine Mädchen entbrannt: Die leiblichen Eltern stehen den Vormündern gegenüber, die die kleine Sophia seit der Schwangerschaft als ihre Tochter betrachten und seit der Geburt aufziehen.

Dramatisches Urteil

Gestern kam es in Rishon zu einer juristischen Dramatik im salomonischen Kindschaftsstreit. Richter Udi Elias prüfte zwei Gutachten von Sozialarbeitern, die empfohlen hatten, das Kleinkind bei seinen bisherigen Betreuern zu belassen – lehnte diese aber ab. Der Richter entschied sich für das Expertenurteil von Psychologe Dr. Daniel Gottlieb. Gottlieb argumentierte, dass die Vorteile des Zusammenlebens von Sophia mit ihrer leiblichen Familie die Nachteile der Trennung von ihren derzeitigen Betreuern überwiegen. Richter Elias fordert nun, die Zweijährige ihren leiblichen Eltern zu übergeben. „Zu den Vorteilen des Zusammenlebens mit ihren genetischen Eltern gehören der Aufbau ihrer zukünftigen Identität, die Verbindung zu ihrer biologischen Abstammung, gemeinsame Familiengeschichten, physiologische Ähnlichkeiten und vollständige Geschwisterbeziehungen“, begründete der Richter seine Entscheidung. „Der emotionale Schmerz der Trennung von Sophia und ihren Erziehungsberechtigten muss durch einen überwachten, schrittweisen Prozess gemildert werden“, erklärte der Psychologe. Das Sozialamt von Tel Aviv wird nun den schrittweisen Umzug des Kindes überwachen, der voraussichtlich mehrere Wochen bis Monate dauern wird.

Erziehungsberechtigte am Boden zerstört

Sophias nicht leibliche Mutter zeigte sich schockiert über das Urteil. „Ich bin Sophias Mutter. Sie ist ein süßes Mädchen, das erst vor wenigen Monaten zum dritten Mal lebensgefährlich operiert wurde. Ich bin keine Gebärmutter zur Miete, und bei allem Kummer um die Frau, die die Eizelle gegeben hat, sie hat das Kind nicht geboren. Ich lasse mir meine Tochter nicht wegnehmen. Das ist unmenschlich. Wir werden diese Entscheidung mit allem, was wir haben, bekämpfen.“ Die Anwälte der nicht-leiblichen Eltern kündigten an, das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten. Für das Anwaltsteam ist es „undenkbar“, das zweijährige Kind von der Familie zu trennen, die es geboren und aufgezogen hat.

Sophias leibliche Eltern begrüßten unterdessen die Entscheidung des Gerichts. „Der Fehler wurde korrigiert und Sophia kommt endlich nach Hause zu der Familie, in die sie hineingeboren werden sollte. Wir sind überglücklich und können es kaum erwarten, sie in unsere Arme zu schließen.“

Nach dem katastrophalen Vorfall verhängte das israelische Gesundheitsministerium massive Sanktionen gegen die Fertilitätsabteilung des Assuta Krankenhauses. Die Behandlungskapazität der Abteilung wurde immens eingeschränkt und der Klinik wurde verboten, neue Patienten aufzunehmen. Sophias Erziehungsberechtigte verklagen das Krankenhaus zudem auf 10 Millionen Schekel (knapp 2,7 Millionen Euro) wegen der grausamen Vertauschung der Embryonen.

Titelbild: Der Streit um Sophia spaltet die Öffentlichkeit. Foto: Pixabay

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