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Oberster Gerichtshof weist Berufung von Shira Isakovs gewalttätigem Ehemann zurück

JERUSALEM, 20.02.2023 (NH) – Das Richtergremium des Obersten Gerichtshofs hat die Berufung von Aviad Mosche einstimmig abgelehnt. Mosche wurde wegen versuchten Mordes seiner damaligen Ehefrau Shira Isakov im Jahr 2020 zu einer Gefängnisstrafe von 23 Jahren verurteilt. Das Gremium hob während der Entscheidung die extreme Schwere seiner Tat hervor: „Er verdient jedes einzelne Gefängnisjahr, zu dem er verurteilt wurde.“ Im gleichen Zug verabschiedete am Sonntag das Kabinett einen lebensrettenden Gesetzentwurf, der Richtern eine elektronische Überwachung von häuslichen Gewalttätern in schweren und dringenden Fällen ermöglicht.

Mordversuch entsetzt das Land

Aviad Mosche wurde im vergangenen Jahr vom Bezirksgericht Beer Sheba wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und Misshandlung eines Minderjährigen zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach dem Rechtsspruch ging der Angeklagte gegen das Strafmaß in Berufung. Ende Mai dieses Jahres legte Mosches Rechtsanwalt ein neues psychiatrisches Gutachten vor, das den psychischen Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Tat dokumentieren sollte. Mosche habe demnach keine Kontrolle über seine Handlung gehabt. Die Verteidigung forderte daher den Freispruch des Angeklagten, zumindest jedoch eine erhebliche Strafminderung des Urteils.

Das neue Gutachten wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof einstimmig abgelehnt. Moshes Absicht, seine damalige Ehefrau Shira umzubringen, sei zweifelsfrei bewiesen. Auch die Berufung gegen die Verurteilung der „schweren Körperverletzung und Misshandlung eines Minderjährigen“ wurde zurückgewiesen. Mosche hatte zuvor argumentiert, dass er zu Unrecht des Anklagepunktes verurteilt wurde. Tatsächlich wurde vor dem Fall Isakov kein israelischer Staatsbürger wegen Kindesmissbrauch verurteilt, wenn die Tat nicht aktiv gegen das Kind gerichtet war.

Rückblick: Shira Isakov hätte den Rosch-Ha’Schana-Abend am 18. September 2020 nicht überleben sollen. Nach einem schweren Streit schlägt ihr Ehemann vor den Augen ihres gemeinsamen, zweijährigen Sohnes 110-mal mit einem Wallholz auf Shira ein und sticht 20 Mal mit einem Messer zu. Die junge Frau zog sich lebensgefährliche Nieren- und Lungenverletzungen, Kopf- und Halswunden, sowie Augenhöhlen- und Kieferbrüche zu. Die Ärzte gaben der jungen Mutter damals eine Überlebenschance von 20 %.

Besondere Schwere der Tat fordere Höchststrafe

Das Richtergremium erklärte gestern, die harte Strafe sei für die außergewöhnlich brutale Tat angemessen. Darüber hinaus gebe es in dem Fall zwei Opfer: Shira Isakov und ihr kleiner Sohn. Aufgrund des körperlichen und seelischen Schadens, der nicht nur Shira, sondern auch dem minderjährigen Kind zugefügt wurde, rechtfertige der Fall von Aviad Mosche die Höchststrafe. Richter Yosef Elron detaillierte das Urteil mit den Worten: „Ich habe mir die Aufzeichnung der Tat angehört, die ein schockierendes Vergehen dokumentiert. Das Hämmern des Nudelholzes, das Geräusch des Aufpralls auf den Schädel und andere Körperteile der Klägerin höre ich noch immer in meinen Ohren. Es vermischt sich mit den Schreien der Anklägerin und den Schreien des Kindes, das hilflos dasteht, als seine Mutter bei seinem Vater um Gnade bittet und er seine Tat unbeirrt fortsetzt.“ Elron erklärt, sich während seiner Richterkarriere mit Hunderten, wenn nicht Tausenden von schweren Gewaltverbrechen befasst zu haben. „An einen so gewalttätigen, so langen, so brutalen Angriff, kann ich mich nicht erinnern. Der Angeklagte verdient jedes einzelne Gefängnisjahr, das gegen ihn verhängt wurde.“

Shira Isakov war bei der Anhörung zugegen und sprach sich gegen die Berufung aus: „Wir müssen täglich mit unseren posttraumatischen Belastungsstörungen leben. Wir müssen die Strafe so lassen, wie sie ist.“

Seit Jahresbeginn wurden in Israel 17 Frauen ermordet. Neue elektronische Überwachungen von gefährlichen Straftätern sollen nun im Gesetz verankert werden und aktiv zum Opferschutz beitragen.

Titelbild: Shira Isakov am 22. Mai 2023 zu Beginn der Berufungsverhandlung ihres Ex-Mannes vor dem Obersten Gerichtshof in Jerusalem. Foto: Yonatan Sindel/Flash90

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