
Israelische Geiselfamilien verklagen Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs – er mutiere zur „Zweigstelle der Hamas“
JERUSALEM 17.08.2025 (LS) – Drei Familien, deren Angehörige von der Hamas in Gaza festgehalten werden, haben letzte Woche Klage gegen den IStGH-Chefankläger Karim Khan eingereicht. Sie verlangen Schadensersatz in Höhe von 20 Millionen Schekel (zirka 5,9 Mio Euro) und beschuldigen ihn, den Gerichtshof in „eine Zweigstelle der Hamas“ verwandelt zu haben. Angeführt wird die Klage von der NGO „Shurat HaDin“ unter Leitung von Anwältin Nitsana Darshan-Leitner.
Juristische Offensive gegen Karim Khan
Die Kläger – Familien von Avinatan Or, Eitan Mor und Omri Miran – argumentieren, Khan stärke mit seinem Vorgehen Hamas indirekt, indem er zeitgleich Haftbefehle gegen israelische Regierungsvertreter ausstellte und damit Israels internationales Ansehen schwächte. Laut Shurat HaDin verschafft Khan „Terror‑Mördern enormen Rückenwind“ und behindert so das erklärte Ziel Israels: die Befreiung der Geiseln und die Zerschlagung der Terrorstrukturen.
Eine Sprecherin Shurat HaDins hält die Anschuldigungen für so schwerwiegend, dass sie eine Untersuchung gegen Khan erfordern – wegen möglicher Pflichtverletzungen und Voreingenommenheit zugunsten der Hamas. Die Klage betont, der Internationale Gerichtshof (IStGH) verfehle seine Aufgabe, wenn er ungerechtfertigt gegen Israel vorgeht, während er Terrororganisationen entlastet.
Der Zweck der Klage besteht darin, Khan dafür bezahlen zu lassen, „dass er es versäumt hat, Hamas-Terroristen zu verfolgen, und stattdessen Israel wegen Kriegsverbrechen angeklagt hat, indem er die Hamas unterstützt und begünstigt hat und somit für die Situation der Geiseln verantwortlich ist, die immer noch in Gefangenschaft gehalten werden“.
Verstoß gegen das Prinzip der universellen Gerechtigkeit
Für viele Israelis ist die Klage Ausdruck tiefer Frustration über internationale Institutionen, die sich zeitweise als einseitig und moralisch fehlgeleitet zeigen – besonders angesichts massiver Gewalt durch die Hamas. Die Familien sehen im Vorgehen Khans einen Verstoß gegen das Prinzip der universellen Gerechtigkeit. Darshan‑Leitner betont, dieser Schritt sei nicht nur juristisch, sondern auch moralisch bedeutsam – als Widerstand gegen die Umkehrung von Täter‑Opfer‑Rollen.
„Die Blutverleumdungen, die der Angeklagte gegen den Staat Israel und seine Politiker verbreitet hat, indem er eine falsche moralische Gleichsetzung zwischen dem Staat Israel – dem Opfer – und den Terroristen, die die Geiseln festhalten und täglich misshandeln, hergestellt hat, haben den Terroristen Legitimität verliehen, Israel weiterhin zu erpressen, während sie die Geiseln festhalten und misshandeln“, heißt es in der Klage gegen Khan.
Titelbild: Tzvika Mor, der Vater der Geisel Eitan Mor, nimmt an einer Sitzung des Hausausschusses in der Knesset teil. Foto: Yonatan Sindel/Flash90