
Ehemalige Geisel Eliya Cohen weist Vorwürfe der Hamas gegen Gesetzentwurf zur Todesstrafe scharf zurück
JERUSALEM 11.02.2026 (LS) – Der ehemalige Hamas-Gefangene Eliya Cohen, der im Februar 2025 im Rahmen eines Geiselabkommens freikam, hat sich in sozialen Medien zu den jüngsten Aussagen der Hamas geäußert. Anlass war die Kritik der Terrororganisation an einem israelischen Gesetzentwurf, der die Todesstrafe für Terroristen vorsieht und von der Partei Otzma Yehudit vorangetrieben wird.
Reaktion auf Hamas-Vorwurf zu internationalem Recht
Die Hamas hatte erklärt, der Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen stelle „einen schweren Verstoß gegen internationale Abkommen“ dar. Cohen reagierte darauf in einem Beitrag auf Instagram mit deutlichen Worten. Er schrieb, er würde ein Gesetz vorschlagen, „das den Geiseln die Ehre gibt, den Knopf zu drücken, der sie tötet“.
In einem weiteren Teil seines Beitrags ging Cohen detaillierter auf die Taten der Hamas ein. Er schrieb: „Vergewaltigen, morden, Köpfe zertrümmern, Körper verstümmeln, Babys verbrennen, Zivilisten entführen und sie rund um die Uhr foltern – ist das kein Verstoß gegen internationale Abkommen?“
Selektiv angewendetes Völkerrecht
Der Fall macht eine offensichtliche Ironie deutlich: Ausgerechnet die Hamas beruft sich auf internationales Recht, um einen israelischen Gesetzentwurf zur Todesstrafe zu kritisieren, während sie selbst systematisch gegen genau jene Abkommen verstößt, auf die sie sich nun beruft. Entführungen von Zivilisten, Misshandlung von Geiseln und gezielte Gewaltakte stehen in klarem Widerspruch zu den grundlegenden Normen des humanitären Völkerrechts.
Zusätzlich hat die Terrororganisation auch keine Skrupel, ihrerseits Exekutionen im Gazastreifen durchzuführen, gerne unter dem Vorwand, bei den Hingerichteten handele es sich um „israelische Kollaborateure“ oder Mitglieder von Familienclans, die der Hamas feindlich gesinnt sind.
Dass die Organisation diese Maßstäbe des humanitären Völkerrechts selektiv anwendet, unterstreicht weniger eine rechtliche Argumentation als vielmehr den propagandistischen Charakter der Kritik.
Titelbild: Die ehemalige Geisel Eliya Cohen kehrt am 4. März 2025 nach Hause zurück. Foto: Chaim Goldberg/Flash90