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Knesset beschließt Ausweitung religiöser Gerichtsbarkeit, scharfe Kritik aus der Opposition

JERUSALEM, 26.03.2026 (BF) – Die Knesset hat ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse religiöser Gerichte in Israel deutlich erweitert. Mit 65 zu 41 Stimmen wurde beschlossen, dass rabbinische und auch Scharia-Gerichte künftig zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten dürfen. Dieser Bereich lag bislang überwiegend bei staatlichen Zivilgerichten.

Die Neuregelung bedeutet eine Rückkehr zu einer Praxis, die bis 2006 bestand. Damals entzog ein Gerichtsurteil religiösen Instanzen diese Zuständigkeit. Künftig können solche Verfahren wieder vor religiösen Gerichten verhandelt werden, allerdings nur mit Zustimmung beider Parteien.

Erweiterte Befugnisse mit Einschränkungen

Nach Angaben der Regierung betrifft das Gesetz vorwiegend finanzielle Streitfälle. Ursprünglich war vorgesehen, auch Sorgerechtsfragen einzubeziehen. Dieser Punkt wurde im Gesetzgebungsverfahren gestrichen. Arbeitsrechtliche Fälle bleiben weitgehend ausgeschlossen, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom Arbeitnehmer initiiert.

Zudem enthält das Gesetz Schutzklauseln. Entscheidungen religiöser Gerichte dürfen nicht gegen bestehende zivile Gesetze verstoßen, insbesondere nicht gegen Regelungen zum Schutz von Frauenrechten. Damit soll verhindert werden, dass grundlegende Gleichheitsprinzipien unterlaufen werden.

Das rabbinische Gerichtssystem ist bereits Teil der israelischen Justiz und befasst sich unter anderem mit Eheschließungen, Scheidungen, Erbschaftsfragen und Konversionen. An der Spitze steht das Oberrabbinatsgericht in Jerusalem.

Kritik: Gefahr für Gleichgewicht zwischen Religion und Staat

Die Opposition reagierte mit deutlicher Kritik. Oppositionsführer Yair Lapid sprach von einem Ende des bisherigen Status quo zwischen Religion und Staat. Das Gesetz bedeute einen grundlegenden Wandel und führe Israel in Richtung eines stärker religiös geprägten Systems.

Oppositionsführer Yair Lapid ist empört über das neue Gesetz. Es schaffe einen „halachischen Staat“, also ein Land, das nach dem jüdischen Religionsrecht regiert wird. Foto: Jonathan Sindel/Flash90

Auch andere Oppositionspolitiker äußerten Bedenken. Sie verweisen auf strukturelle Ungleichgewichte, primär für Frauen. In rabbinischen Gerichten gibt es keine Richterinnen, was nach Ansicht von Kritikern zu Benachteiligungen führen kann.

Zudem wird befürchtet, dass sozialer Druck innerhalb religiöser Gemeinschaften dazu führen könnte, dass Parteien faktisch gezwungen sind, Verfahren vor religiösen Gerichten zu führen, auch wenn die Zustimmung formal freiwillig ist.

Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen warnen ebenfalls vor möglichen Folgen. Die Ausweitung religiöser Zuständigkeiten könne das Vertrauen in staatliche Institutionen schwächen und gesellschaftliche Spannungen verstärken.

Regierung spricht von freiwilliger Option

Die Regierungsparteien, hauptsächlich Vertreter ultraorthodoxer Parteien, weisen die Kritik zurück. Sie betonen, dass es sich um eine freiwillige Möglichkeit handelt, die Bürgern zusätzliche Wege zur Streitbeilegung eröffnet.

Nach ihrer Darstellung wird kein neues System geschaffen, sondern ein früherer Zustand wiederhergestellt. Religiöse Gerichte hätten über Jahrzehnte hinweg auch zivilrechtliche Fragen behandelt, bevor ihnen diese Kompetenz entzogen wurde.

Befürworter sprechen von gerichtlichem Pluralismus. Bürger sollen die Möglichkeit haben, ihre Streitigkeiten nach den Normen ihrer Gemeinschaft zu regeln. Gerade in religiösen Bevölkerungsgruppen bestehe ein klares Interesse daran.

Auch aus Regierungskreisen wird betont, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen ausreichen, um Missbrauch zu verhindern und grundlegende Rechte zu sichern.

Politisch sensibles Thema zur Unzeit

Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgt in einer Phase hoher innenpolitischer und sicherheitspolitischer Spannungen. Kritiker werfen der Regierung vor, ein ideologisch sensibles Thema zu einem Zeitpunkt voranzutreiben, in dem gesellschaftlicher Zusammenhalt besonders wichtig ist.

Die Debatte über das Verhältnis von Religion und Staat dürfte damit weiter an Schärfe gewinnen. Während die Regierung von einer notwendigen Korrektur spricht, sieht die Opposition einen tiefgreifenden Einschnitt mit möglichen langfristigen Folgen für das gesellschaftliche Gleichgewicht in Israel.

Titelbild: Eine Vereidigungszeremonie für neue Richter am Rabbinatsgericht, die im vergangenen Jahr in der Residenz des Staatspräsidenten in Jerusalem stattfand. Foto: Arie Leibs Abrams/Flash90

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