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Oberstes Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen „Netanjahu-Gesetz“

JERUSALEM 07.08.2023 (LS) – Der Oberste Gerichtshof hat eine einstweilige Verfügung gegen das Arbeitsunfähigkeitsgesetz erlassen, die besagt, dass es nicht sofort in Kraft treten wird.

Aus der Verfügung ging nicht hervor, wann das Gesetz in Kraft treten und bis wann die Verfügung gelten wird. Dieser Schritt deutet darauf hin, dass es unwahrscheinlich ist, dass das Gericht die Grundgesetzänderung, wie in den Petitionen gefordert, aufhebt, obwohl die Generalstaatsanwältin eine solche gerichtliche Überprüfung in noch nie dagewesener Weise sanktioniert hat.

Eine neue Anhörung wird am 28. September stattfinden. Die Beklagten haben bis zum 14. September Zeit, ihre Argumente für die sofortige Umsetzung des geänderten Arbeitsunfähigkeitsgesetzes vorzulegen. Die Antragsteller haben bis zum 20. September Zeit, ihre eigenen Argumente vorzubringen.

Planen die Gegner der Regierung einen Justizputsch?

Die Gesetzgeber, die das Arbeitsunfähigkeitsgesetz ursprünglich entworfen hatten, hatten die Klausel als Mittel für Regierungen gedacht, um einen Ministerpräsidenten zu ersetzen, der physisch nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben.

Netanjahus Gegner begannen jedoch zu argumentieren, Netanjahu sei aus anderen Gründen arbeitsuntauglich geworden. Sie warfen ihm unter anderem vor, er befinde sich wegen seiner laufenden Gerichtsprozesse in einem Interessenkonflikt. So versuchten sie, unter der Anführung des ehemaligen Generalstabschefs der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte, Dan Halutz, das Arbeitsunfähigkeitsgesetz auf Netanjahu anzuwenden, um ihn auf diese Weise loszuwerden. Generalstaatsanwältin Gali Baharav Miara zeigte  in diesem Zusammenhang deutlich ihre Unterstützung für Halutz, der das Oberste Gericht durch eine Petition aufforderte, Netanjahu für arbeitsunfähig zu erklären. Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Esther Hayut, erklärte ebenfalls ihre Akzeptanz für das Anliegen der Antragsteller.

Nachdem klarwurde, dass der Oberste Gerichtshof vorhatte, sich selbst die Macht zu geben, einen gewählten Premierminister nach Belieben abzusetzen, änderte die Koalition die Arbeitsunfähigskeitsklausel zu einer deutlicheren Formulierung. Sie besagt nun eindeutig, dass es nur dann möglich ist, einen Premierminister abzusetzen, wenn er sein Amt körperlich nicht mehr ausführen kann.

Krieg im Gerichtssaal

Das korrigierte Arbeitsunfähigkeitsgesetz war eine Grundgesetzänderung und der Oberste Gerichtshof hat noch nie zuvor eine Grundgesetzänderung aufgehoben. Die Befugnis dazu ist äußerst umstritten. Das Gericht selbst ist zwar der Ansicht, es könne Grundgesetze aufheben, aber es hat diese Macht immer mit Vorsicht ausgeübt und nach Alternativen gesucht.

Indem sich das Oberste Gericht mit dem Gesetz beschäftigt, nimmt es direkten Einfluss auf die gewählte Regierung. Im schlimmsten Fall könnte sich das Gericht gegen die Gesetzesänderung entscheiden und damit den Weg zur Absetzung des Premierministers ebnen.

Genau das ist das Ziel der Opposition, die nach den verlorenen Wahlen versucht, durch das Oberste Gericht zu regieren.

Titelbild: Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Esther Hayut könnte die Regierung zu Fall bringen. Foto: Yonatan Sindel/Flash90

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