
Israels Oberster Gerichtshof ringt um Aufarbeitung und Bestattungsrechte
JERUSALEM, 11.05.2026 (NH) – Der Oberste Gerichtshof Israels hat sich am Sonntag mit zwei hochsensiblen Fällen befasst, die die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung des 7. Oktobers 2023 und seiner Folgen betreffen. Während es in einer Anhörung um die Befugnisse des Staatskontrolleurs zur Untersuchung des Versagens der Sicherheitsbehörden ging, stand in einem weiteren Verfahren die Freigabe arabischer Leichen zur Bestattung im Mittelpunkt.
Machtkampf um die Untersuchung des 7. Oktobers
Im Zentrum der ersten Verhandlung stand die Frage, ob Staatskontrolleur Matanyahu Englman befugt ist, die massiven Sicherheitsmängel rund um den Hamas-Angriff vom 7. Oktober zu untersuchen. Kritiker und Petenten, darunter die Bewegung für Regierungsqualität, argumentieren, Englmans Untersuchung könne lediglich ein „zahnloser Ersatz“ für eine umfassende staatliche Untersuchungskommission sein. Die Richter äußerten deutliche Zweifel an Teilen seines Vorgehens. Kritisiert wurde unter anderem, dass Englman den damaligen IDF-Generalstabschef Herzi Halevi bislang nicht persönlich befragt habe. Richter David Mintz erklärte während der Anhörung, Fragen der nationalen Sicherheit und strategische Entscheidungen könnten möglicherweise außerhalb des gesetzlichen Mandats des Staatskontrolleurs liegen, dessen Aufgabe primär in der Prüfung administrativer Abläufe bestehe.
Die Sitzung wurde zeitweise von emotionalen Zwischenrufen überschattet. Angehörige von Opfern unterbrachen die Verhandlung und warfen den Richtern eine Mitverantwortung an den Ereignissen des 7. Oktobers vor. Englman verteidigte seine Untersuchung als wichtigen Bestandteil der institutionellen Kontrolle und der demokratischen Ordnung Israels.
Streit um die Freigabe arabischer Leichen
Während die Justiz über die Grenzen staatlicher Aufsicht und institutioneller Verantwortung berät, befasst es sich in einem weiteren Verfahren mit einer Petition der Menschenrechtsorganisation Adalah, die die sofortige Freigabe der Leichname von sechs Arabern zur Bestattung fordert. Der Staat hält die Leichen zurück, da sie als „Druckmittel“ in Verhandlungen über israelische Geiseln und Vermisste dienen könnten. Adalah lehnt dies ab: „Nach der Rückkehr zahlreicher Geiseln ist diese Begründung nicht mehr haltbar“. Die fortgesetzte Zurückhaltung verletze zudem das Recht der Familien auf Würde und eine angemessene Bestattung. Israel übergibt die Leichen von Terroristen, die bei Attentaten oder Zusammenstößen mit dem Militär getötet wurden, normalerweise an ihre Familien. In besonders heiklen Fällen werden die sterblichen Überreste jedoch als Verhandlungsmasse gegenüber terroristischen Organisationen zurückgehalten.
Zuletzt beantragte der Staat eine Fristverlängerung um 30 Tage bis zum 10. Juni, um eine vorläufige Stellungnahme zur Petition einzureichen. Zur Begründung verwies er auf weiteren Klärungsbedarf. Die Familien der Verstorbenen lehnen die Verzögerung ab. Ihnen werde damit weiterhin das grundlegende Recht verwehrt, ihre Angehörigen im Einklang mit ihren religiösen Überzeugungen zu bestatten. Eine Entscheidung des Gerichts über den Verlängerungsantrag steht bislang aus.
Titelbild: Die Richterin des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem, Daphne Barak-Erez (Mitte), während der Anhörung zu den Maßnahmen des Rechnungshofes im Zusammenhang mit dem Massaker vom 7. Oktober 2023. Foto: Yonatan Sindel/Flash90