
Oberstes Gericht prüft vorübergehenden Wehrpflichtschutz für Jeschiwa-Studenten
JERUSALEM, 29.07.2026 (DR) – Die Knesset hat Jeschiwa-Studenten (Studenten einer jüdischen Religionsschule) im wehrpflichtigen Alter vorübergehend vor Festnahmen und anderen Maßnahmen wegen nicht befolgter Einberufungsbescheide geschützt. Das Oberste Gericht prüft nun mehrere Klagen gegen die Übergangsregelung. Umstritten sind sowohl die mögliche Bevorzugung der Betroffenen als auch das Verfahren, mit dem das Gesetz verabschiedet wurde.
Keine Festnahmen bis Ende November
Die Knesset verabschiedete die Regelung am 14. Juli mit 58 zu 54 Stimmen. Bis zum 30. November dürfen die Behörden Studenten einer Jeschiwa, die ihrer Einberufung nicht gefolgt sind, nicht festnehmen oder mit weiteren Vollstreckungsmaßnahmen verfolgen.
Die Wehrpflicht bleibt bestehen. Die Studenten erhalten weder eine Befreiung noch eine reguläre Zurückstellung. Die Regelung gilt gut einen Monat über die für den 27. Oktober angesetzte Knesset-Wahl hinaus. Nach Angaben ihrer Befürworter soll die umstrittene Wehrpflichtfrage damit zunächst bis nach der Wahl vertagt werden.
Gegen das Gesetz klagten Oppositionsparteien und mehrere Bürgerorganisationen.
Streit über das Gesetzgebungsverfahren
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sollte die Eingliederung von Jeschiwa-Studenten in Militär, Zivildienst und Arbeitsmarkt regeln. Nach der ersten Lesung wurde dieser Inhalt jedoch weitgehend aus der Vorlage gestrichen. Verabschiedet wurde schließlich im Wesentlichen nur noch die zeitlich begrenzte Aussetzung von Festnahmen und weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Abgeordneten kannten den endgültigen Text und stimmten ihm mehrheitlich zu. Die Rechtsberaterin der Knesset, Sagit Afik, hält das Verfahren dennoch für fehlerhaft. Ihrer Ansicht nach unterschied sich die endgültige Fassung so stark vom ursprünglichen Entwurf, dass sie erneut eine erste Lesung hätte durchlaufen müssen.
Juristische Vertreter lehnen das Gesetz ab
Vor Gericht sprach sich der juristische Dienst der Knesset gegen das Gesetz aus. Auch Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara lehnte die Regelung ab. Beide verwiesen zudem auf den dringenden Personalbedarf der israelischen Armee (IDF) seit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober und dem seitdem andauernden Mehrfrontenkrieg.
Die Regierung verzichtete darauf, einen eigenen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Arje Deri, Vorsitzender der ultra-orthodoxen Schas-Partei, begründete dies damit, dass das Ergebnis seiner Ansicht nach bereits feststehe. Er rechnet damit, dass das Oberste Gericht das Gesetz aufheben wird, und bezeichnete das Verfahren als eine „Vorstellung“, an der sich die Regierung nicht beteiligen solle.
Bei der Anhörung legte Rechtsanwalt Natan Rosenblatt die ultra-orthodoxe Position dar. Er war keine Partei des Verfahrens, wurde vom Gericht jedoch als Meinungsvertreter angehört. Rosenblatt erklärte, führende Rabbiner untersagten derzeit den Militärdienst. Richter David Mintz entgegnete, nicht alle Rabbiner teilten diese Auffassung.
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts bleibt die Regelung außer Kraft.
Titelbild: Richter des Obersten Gerichtshofs treffen zur Anhörung über den vorübergehenden Schutz ultra-orthodoxer Wehrdienstverweigerer ein, 28.07.2026. Bild: Yonatan Sindel/Flash90