
Wahlausschuss disqualifiziert zwei Abgeordnete sowie arabische Parteien von Knesset-Wahl – Rückgängigmachung durch Obersten Gerichtshof erwartet
JERUSALEM 24.09.2026 (LS) – Der Zentrale Wahlausschuss hatte am Mittwoch zunächst beschlossen, den Knesset-Abgeordneten Ofer Cassif von der Teilnahme an der Wahl zur 26. Knesset am 27. Oktober auszuschließen. In einer späteren zusätzlichen Sitzung stimmte der Zentrale Wahlausschuss für Anträge, die „Gemeinsame Liste“ – bestehend aus den mehrheitlich arabischen Parteien Balad, Hadash und Ta’al – sowie die Ra’am-Partei von Mansour Abbas vollständig von der Teilnahme an der Wahl auszuschließen.
Als Begründung wurde die gesetzliche Bestimmung angeführt, nach der Kandidaten ausgeschlossen werden können, wenn sie einen bewaffneten Kampf eines Feindstaates oder einer Terrororganisation gegen Israel unterstützen. Beide Entscheidungen werden nun vom Obersten Gerichtshof geprüft, der sie angesichts seiner traditionell hohen Schwelle für eine Disqualifizierung wahrscheinlich aufheben wird. Das Gericht wird sich in den kommenden Tagen mit den aktuellen Anträgen zur Disqualifizierung von Kandidaten und Parteien befassen.
Cassif weist Vorwürfe zurück
Cassif kandidiert als Mitglied der jüdisch-arabischen Hadash-Partei auf der Liste der Vereinigten Liste. Er steht dort auf Platz sechs. Bereits 2019 hatte der Wahlausschuss versucht, Cassif von der Knesset-Wahl auszuschließen. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung damals auf und ermöglichte seine Kandidatur.
Während der aktuellen Anhörung wies Cassif die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Terrorunterstützung zurück. Seine politische Tätigkeit und seine Kritik an der Regierungspolitik würden fälschlicherweise als Unterstützung des Feindes dargestellt, erklärte er.

Nach der Abstimmung bezeichnete Cassif den Wahlausschuss als politisch und behauptete, er habe von dessen Entscheidung nichts anderes erwartet. Gleichzeitig zeigte er sich überzeugt, der Oberste Gerichtshof werde die Entscheidung aufheben.
Alle Oppositonsparteien unterstützen Ausschluss Abu Shehadehs wegen Terrorunterstützung
Zusätzlich beschloss der Ausschuss mit 30 zu 4 Stimmen, den Vorsitzenden der Balad-Partei der Gemeinsamen Liste, Sami Abu Shehadeh, Nummer 3 auf der Kandidatenliste, ausdrücklich von der Kandidatur auszuschließen – und zwar mit der Unterstützung aller Oppositionsparteien und der seltenen Rückendeckung von Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara sowie des Richters am Obersten Gerichtshof Noam Sohlberg, der den Ausschuss leitet.
Gegen Abu Shehadeh akzeptierte der Ausschuss beide in dem Antrag angeführten Gründe für ein Wahlverbot: die Unterstützung des bewaffneten Kampfes eines feindlichen Staates oder einer terroristischen Organisation gegen Israel sowie die Leugnung der Existenz Israels als jüdischer und demokratischer Staat.
Die Teilnahme Sohlbergs an der Abstimmung gegen Abu Shehadeh ist bemerkenswert. Dies ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass ein Ausschussvorsitzender dies tat. Sohlberg erklärte, Abu Shehadeh habe es versäumt, angemessen auf die Vorwürfe gegen ihn zu antworten. In einem arabischsprachigen Artikel, der am 8. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, hatte Abu Shehadeh den Hamas-Angriff vom Vortag als „ein wichtiges historisches Ereignis in militärischer, politischer und strategischer Hinsicht“ bezeichnet und geschrieben, andere könnten vom Erfolg der Hamas, Israel zu überraschen, lernen.
Die Anhörungen des Ausschusses werden am Donnerstag fortgesetzt. Es werden Anträge auf ein Verbot der Parteien „Otzma Yehudit“, „Religiöser Zionismus“ und „Demokraten“ behandelt.
Titelbild: Der Vorsitzende der Balad-Partei, Sami Abu Shehadeh, während einer Anhörung zur Aberkennung der Wählbarkeit in der Knesset in Jerusalem am 23. September 2026 auf einem Bildschirm hinter dem Zentralen Wahlausschuss. Foto: Yonatan Sindel/Flash90