
Knesset diskutiert Gesetzesentwurf zur Todesstrafe für Terroristen
JERUSALEM 29.09.2025 (LS) – Der Nationale Sicherheitsausschuss hat in einem Treffen am Sonntag über den Gesetzesentwurf zur Todesstrafe für Terroristen debattiert. Der Koordinator für Gefangene und Vermisste, Gal Hirsch, nahm an der Sitzung teil und sprach sich gegen die Verabschiedung des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt aus.
Der Nationale Sicherheitsausschuss hatte den Gesetzesentwurf in erster Lesung gebilligt. Der Entwurf stammt von der Partei Otzma Yehudit und sieht vor, dass ein wegen Mordes verurteilter Terrorist – bei rassistischer oder feindlicher Motivation – zwingend mit dem Tod bestraft wird. Drei Lesungen sind notwendig, bevor ein Gesetz zur Abstimmung gebracht werden kann.
Kontroverse um Timing im Hinblick auf die Geiseln
Der Gesetzesvorschlag fand breite Unterstützung: Minister des nationalen Sicherheitsbereichs, Vertreter von Shin Bet, der Polizei und sogar das Justizministerium nahmen an der Sitzung teil. Auch Minister Itamar Ben-Gvir stellte sich klar hinter den Entwurf: „Es mag gesagt werden, es sei nicht der richtige Moment – aber nach dem 7. Oktober sind Timing-Bedenken hinfällig.“ Er fuhr fort: „Selbst als ich die Bedingungen für Terroristen in Gefängnissen ändern wollte, gab es Vorbehalte. Auch dort sagten mir Mitarbeiter des Ministerpräsidenten zusammen mit dem Shin Bet, ich könne nicht handeln. Ich habe die Privilegien reduziert, wo ich konnte. Ich war nicht vollständig erfolgreich, aber teilweise schon.“
Widerspruch kam insbesondere von Gal Hirsch, Koordinator für Gefangene und Vermisste. Er warnte davor, das Gesetz in der aktuellen Situation zu debattieren, solange 48 Geiseln noch in Gefangenschaft sind, davon 20 lebend, und zwei in kritischem Zustand. Er betonte, er spreche nicht für sich selbst, sondern für die Geiselfamilien und ihre Sorge, eine voreilige Gesetzgebung könnte sie gefährden.
„Ich vertrete die Gefangenen. In Übereinstimmung mit meiner fachlichen Einschätzung und der aller Mitglieder des Büros des Koordinators für Gefangene und Vermisste – denn ich beziehe alle mit ein – habe ich mehrfach, sowohl in der Vergangenheit als auch vor zwei Wochen und heute Morgen, den Premierminister gebeten, dieses Gesetz nicht im Plenum zu behandeln, bevor nicht eine Diskussion im Kabinett stattgefunden hat, in der ich alle fachlichen Einschätzungen einbringen kann, die ich hier nicht darlegen kann“, erklärte er.
Politische Bedeutung in turbulenten Zeiten
In dieser Zeit großer Unsicherheit sendet der Gesetzesvorschlag ein starkes innenpolitisches Signal: Eine harte Haltung gegenüber Terror, eindeutige Loyalität zur Sicherheit Israels und eine Antwort auf Forderungen vieler Bürger nach maximaler Abschreckung. Kritiker warnen jedoch, dass eine verpflichtende Todesstrafe das Justizsystem überfordern, diplomatische Isolation verstärken und Fehler in Urteilen unumkehrbar machen könnte.
Ausschussvorsitzender Tzvika Fogel erklärte hingegen: „Die Todesstrafe ist keine Rache – sie ist Gerechtigkeit. Wer aus Hass gegen den Staat Israel kommt, um Juden zu ermorden, wird mit seinem Leben dafür bezahlen. Es wird keine Hotels für Terroristen mehr geben, keine Freilassungsabkommen mehr. Dies ist ein erster und wichtiger Schritt hin zu echter Abschreckung und Gerechtigkeit für die Opfer“, erklärte Fogel.
Titelbild: Palästinensischer Terrorist im Gerichtssaal. Foto: Yonatan Sindel/Flash90