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Oberster Gerichtshof weist Beschwerde von Gaza-Klinikchef und Hamas-Offizier zurück

JERUSALEM, 17.06.2026 (DR) – Der Oberste Gerichtshof Israels hat am Dienstag die Beschwerde des Gaza-Klinikchefs Hussam Abu Safiya, Leiter des Kamal-Adwan-Krankenhauses im Gazastreifen, gegen seine fortdauernde Haft zurückgewiesen. Nach Angaben der Times of Israel kann Israel ihn auf Grundlage des Gesetzes über ungesetzliche Kombattanten weiter ohne Anklage festhalten.

Abu Safiya gilt als einer der bekanntesten aus dem Gazastreifen stammenden Häftlinge in Israel. Er wurde im Dezember 2024 während des Kriegs im Gazastreifen von israelischen Kräften festgenommen; Menschenrechtsgruppen fordern seither seine Freilassung.

Entscheidung beruht auf geheimem Material

Die Begründung des Gerichts wird nicht veröffentlicht. Die Entscheidung stützte sich laut dem Bericht auf vertrauliches Geheimdienstmaterial, und die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt. Weder Abu Safiya noch sein Anwalt erhielten Zugang zu den Unterlagen, auf denen die Entscheidung beruhte.

Der Krankenhausleiter hat nach Angaben der Militärmedizinischen Dienste der Hamas und palästinensischer Medien den Rang eines Obersts in der Hamas-Struktur. Nach seiner Festnahme tauchte zudem ein Foto aus dem Jahr 2016 wieder auf, das ihn in Hamas-Uniform neben hochrangigen Mitgliedern der Terrororganisation zeigt.

Anwälte von Physicians for Human Rights Israel (PHRI) erfuhren bei einem Besuch am 4. Juni, dass Abu Safiya in Einzelhaft verlegt worden war. Er wird derzeit im Nafha-Gefängnis festgehalten; der israelische Gefängnisdienst lehnte es ab, einen Grund für die Verlegung zu nennen.

Naji Abbas, Leiter der Abteilung für Häftlinge und Gefangene bei PHRI, kritisierte die Entscheidung scharf. Die fortgesetzte Haft ohne Anklage sei ein schweres rechtliches und moralisches Versagen, erklärte er. Statt rechtsstaatliche Grundprinzipien zu wahren, habe das Gericht die Inhaftierung eines Krankenhausdirektors gebilligt, der in Einzelhaft sitze und trotz gesundheitlicher Probleme nicht angemessen behandelt werde.

Der Anwalt von Hussam Abu Safiya sprach zudem von harten Haftbedingungen und erklärte, sein Mandant erhalte trotz eines verschlechterten Gesundheitszustands nicht die notwendige medizinische Versorgung. Sein juristisches Team hatte bereits zuvor Vorwürfe schwerer Misshandlung auf dem Militärstützpunkt Sde Teiman erhoben.

Gesetz erlaubt Haft ohne Anklage

Israel hält derzeit laut dem Bericht mehr als 1.300 palästinensische Häftlinge auf Grundlage des Gesetzes über ungesetzliche Kombattanten fest – einer Haftform ohne Anklage und mit begrenzter gerichtlicher Überprüfung. Sie betrifft unter anderem Personen, die die israelische Armee (IDF) und Sicherheitsdienste bei Militäreinsätzen im Gazastreifen festnahmen, ohne sie bislang anzuklagen.

Die Haft kann jeweils für bis zu sechs Monate angeordnet werden. Vor Ablauf dieser Frist muss sie gerichtlich überprüft werden. Da sich die Behörden auf geheimes Sicherheitsmaterial stützen können, bleibt die Möglichkeit der Verteidigung zur Anfechtung jedoch begrenzt. Danach kann die Haft erneut verlängert werden. Das Gesetz erlaubt es den Sicherheitsbehörden außerdem, Beweismaterial geheim zu halten – ein Mittel, das vor allem dann genutzt wird, wenn Geheimdienstinformationen auf einen Verdächtigen hindeuten, deren Quelle aber nicht offengelegt werden soll.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bleibt Hussam Abu Safiya damit weiter in israelischer Haft. Der konkrete Inhalt der geheimen Unterlagen, auf denen die Entscheidung beruht, bleibt der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Titelbild: Der Oberste Gerichtshof Israels in Jerusalem, 15.04.2009. Foto: israeltourism/Wikimedia Commons, CC BY 2.0  

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