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Israel lehnt EU-Gerichtsentscheid zur Kennzeichnung von Siedlungsgütern ab

JERUSALEM / LUXEMBURG, 13.11.2019 (IH) – Israel hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, Produkte aus israelischen Siedlungen zu kennzeichnen, als „inakzeptabel“ abgelehnt. Der Entscheid sei politisch motiviert und diskriminierend. Das Urteil betrifft Güter aus Siedlungen in Judäa und Samaria, Ost-Jerusalem sowie dem Golan.

Urteil verringert Chance auf Frieden“

Das am Dienstag von 15 Richtern in der Großen Kammer des Gerichts in Luxemburg erlassene Urteil „verringert die Chancen auf Frieden“, heißt es in einer Stellungnahme des israelischen Außenministeriums. „Es spielt in die Hände der Palästinensischen Autonomiebehörde, die sich weiterhin weigert, direkte Verhandlungen mit Israel aufzunehmen und ermutigt radikale anti-israelische Gruppen, die zum Boykott gegen Israel aufrufen und sein Existenzrecht leugnen“. Weiter heißt es, das Urteil diene als „Werkzeug in der politischen Kampagne gegen Israel. Das gesamte Ziel des Urteils ist es, eine Doppelmoral gegen Israel zu entwickeln und anzuwenden“.

Der Jesha-Rat, die Dachorganisation für jüdische Siedler, verurteilte den Gerichtsentscheid ebenfalls. Der Rat ist der Ansicht, dass er vor allem für Araber in Judäa und Samaria zum Nachteil werden könnte, die ihren Lebensunterhalt in israelischen Unternehmen verdienen.

Eine Sprecherin des Europäischen Gerichtshofes betonte: „Die EU hält Siedlungen in den besetzten Gebieten nach internationalem Recht für illegal.“ Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die EU jede Form von Boykott oder Sanktionen gegen Israel ablehne.

Urteil wird mit Verbraucherschutz begründet

In ihrer Urteilsbegründung hielten es die 15 Richter für notwendig, israelische Siedlungsgüter als solche zu kennzeichnen, „um zu verhindern, dass die Verbraucher darüber getäuscht werden, dass der Staat Israel in den betreffenden Gebieten als Besatzungsmacht und nicht als souveräne Einheit präsent ist“. Ein Etikett, auf dem lediglich „Hergestellt im Westjordanland“ steht, sei unzureichend. Es müsse betont werden, dass das Produkt aus einer israelischen Siedlung stammt, weil die Käufer nicht wissen können, dass es an einem Ort hergestellt wurde, der „unter Verstoß gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts“ errichtet wurde.

Außenminister Israel Katz verurteilte die Entscheidung als „moralisch und grundlegend inakzeptabel“. Er versprach, mit den Kollegen in der EU zusammenzuarbeiten, „um die Umsetzung dieser äußerst fehlerhaften Politik zu verhindern, die der Position Europas widerspricht, dass eine Konfliktlösung durch direkte und bedingungslose Verhandlungen und nicht durch Gerichtsentscheidungen vorangebracht werden muss“.

„Es ist bedauerlich, dass gerade in diesen Stunden, in denen Israelis von Raketenfeuer bedroht sind, der Europäische Gerichtshof den Hassern Israels Rückenwind gibt“, sagte Tzipi Hotovely, Israels stellvertretende Außenministerin.

Palästinensische Politiker begrüßten die Entscheidung aus Luxemburg. Saeb Erekat, Generalsekretär der „Palästinensischen Befreiungsorganisation“ (PLO) sagte: „Unsere Forderung ist nicht nur die korrekte Kennzeichnung mit dem Herkunftsnachweis von Produkten aus illegalen Kolonialsiedlungen, sondern auch das Verbot dieser Produkte auf internationalen Märkten“. Der Außenminister der Palästinensischen Autonomiebehörde, Riad al-Malki, begrüßte das Urteil als „einen wichtigen ersten Schritt für die Europäische Union, da dieses wichtige Urteil eine Bekräftigung der Verpflichtung der EU zur Achtung und Gewährleistung der Einhaltung des Völkerrechts darstellt“.

Foto: Eine Auswahl der Produkte des Hofguts Givat Olam. Der Hof liegt nahe der Siedlung Itamar im sogenannten Westjordanland. Givat Olam ist einer der führenden Bio-Betriebe Israels. Quelle: Nati Shohat / FLASH90.

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